Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3223
BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03 (https://dejure.org/2003,3223)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - 5 StR 250/03 (https://dejure.org/2003,3223)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 5 StR 250/03 (https://dejure.org/2003,3223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 211 StGB; § 26 StGB; § 261 StPO; § 55 StPO; § 338 Nr. StPO; § 247 StPO
    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Anstiftung zum Mord (Auftragsmord; alternative Auftraggeber); Anwesenheitsrecht (Ausschluss bei einer Gefährdung der Wahrheitsfindung: drohende Ausübung eines Auskunftsverweigerungsrechts)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 27 StGB; § 337 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 250 StGB; § 255 StGB.
    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Ausschluss von Tatvarianten (Begründungsanforderungen; Widerspruchsfreiheit); Beruhen; räuberische Erpressung; Mittäterschaft; finale Verknüpfung von Drohung und Erpressung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Anstiftung zum Mord; Erörterungen zu alternativen Auftraggebern ; Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung ; Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 249; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 251; ; StPO § 55; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 261; ; GVG § 172 Nr. 1a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247
    Ausschluss des Angeklagten bei angekündigter - umfassender - Auskunftsverweigerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03
    b) In vertretbarer, vom Revisionsgericht hinzunehmender Rechtsauslegung hat das Schwurgericht Tateinheit zwischen den als final verknüpft angesehenen Teilakten der - auf Weisung des Angeklagten durch seinen "Vollstrecker" Z vorgenommenen - Gewaltausübung unter Waffeneinsatz und der daran anschließenden Anläufe des Angeklagten zur Durchsetzung der ihm nicht zustehenden Geldforderung angenommen (vgl. BGHSt 41, 368) und den Angeklagten insgesamt als (Mit-)Täter angesehen.
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03
    Es ist nicht ersichtlich, daß das Schwurgericht dem früheren Beschuldigten und Zeugen H zu Unrecht ein nach § 55 StPO verdichtetes, umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugebilligt hätte (vgl. zum tatrichterlichen Beurteilungsspielraum BGHSt 43, 321, 325 f.; 47, 220, 222 f.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03
    Es ist nicht ersichtlich, daß das Schwurgericht dem früheren Beschuldigten und Zeugen H zu Unrecht ein nach § 55 StPO verdichtetes, umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugebilligt hätte (vgl. zum tatrichterlichen Beurteilungsspielraum BGHSt 43, 321, 325 f.; 47, 220, 222 f.).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03
    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als für die ähnlichen Fallgestaltungen bei Vernehmung eines in Anwesenheit des Angeklagten nicht aussagebereiten zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen (vgl. BGH NStZ 2001, 608) oder eines in Anwesenheit des Angeklagten nicht einlassungsbereiten Mitangeklagten (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03
    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als für die ähnlichen Fallgestaltungen bei Vernehmung eines in Anwesenheit des Angeklagten nicht aussagebereiten zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen (vgl. BGH NStZ 2001, 608) oder eines in Anwesenheit des Angeklagten nicht einlassungsbereiten Mitangeklagten (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Nachdem die Mieter aus dem Anwesen ausgezogen waren, stand - außer der Ehefrau des Angeklagten - keine weitere Person zur Verfügung, die als Täter entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer Anstiftungshandlung des Angeklagten in Frage gekommen wäre (zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Alternative eines anderen Auftragsgebers beim Anstiftungsversuch BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 250/03, NStZ-RR 2004, 116, 117).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Wenn bei einer solchen Sachlage ein Tatrichter im Rahmen seines Beurteilungsspielraums eine Gefährdung von Leib und Leben einer Zeugin besorgt und - gestützt auf § 172 Nr. 1 a GVG - in Ausübung seines Ermessens (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116, 118) für die Dauer der Vernehmung dieses Zeugen die Öffentlichkeit ausschließt, läßt das einen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung

    Etwas anderes gilt dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 2001, 608 ) oder von seinem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116) Gebrauch machen werde.
  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 444/07

    Beweiswürdigung; Fehler; Lückenhaftigkeit

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Betroffenen zulassen (vgl BGH NStZ-RR 2004, 116, 117; NStZ-RR 2005, 147 f; NStZ-RR 2006, 243, 244; Meyer-Goßner § 337 Rdn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht